Mein Angebot für Coaching & Therapie ...
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Übersicht ...
- Der Ablauf vom IST zum SOLL ...
- Coaching- oder Therapiedauer ...
- Grundhonorar & weiteres ...
- Zusammenarbeit mit Ärzten | supportive Therapiebegleitung ...
- Was übernimmt die Krankenkasse oder die private Krankenversicherung?
- Selbstzahler sind im Vorteil ...
- Sportmentalcoaching - zwei unterschiedliche Wege zum Erfolg ...
- "COACHING-CALL" - Ferncoaching ab sofort über Skype™, Telefon & Co möglich!
- Vertragsfreiheit & Individualität ...
- Tipp: Therapeutische Heilpraktiker-Rechnungen sind steuerlich absetzbar!
Der Ablauf vom IST zum SOLL ...
Der folgende Ablauf gilt für beide Bereiche:
- klinische Hypnose- & Psychotherapie
- Sport-, Personal- & Businesscoaching
Am Anfang eines jeden Therapie-/Coachingprozesses steht generell ein Vorgespräch, das PREcoaching. Dieses dient dazu, um festzustellen, ob wir im Rahmen einer Therapie oder eines Coachings zusammenarbeiten können und wollen.
Zusammenarbeit in zwei Schritten:

1) PREcoaching** & PerformanceCheck (Vorgespräch) - ca. 90
Minuten
Initialsitzung, inklusive Zieldefinition, Einführung und
Vorbereitung für das Coaching. Das PREcoaching bildet den
Ausgangspunkt - eine Analyse Ihrer gegenwärtigen Situation. (Wo
stehe ich?) Darauf aufbauend werden Lösungsmöglichkeiten und
Verbesserungs-Strategien diskutiert, entwickelt und umgesetzt (Wo
möchte ich hin?). Darin werden Ihre gewünschten Ziele festgelegt
sowie die Möglichkeiten und Chancen für Ihr Anliegen
besprochen.
Sollten Sie merken, dass die Zusammenarbeit nicht Ihren
Lösungsweg darstellt, dann endet der Weg hier. Seien Sie bitte
offen & ehrlich! Nach dem PREcoaching sind Sie selbst in der
Lage zu entscheiden, ob eine weitere Zusammenarbeit für Sie in
Frage kommt. Wenn Sie sich dafür entscheiden, folgt der
Therapie-/Coachingprozess in eigenständigen Terminen.
Darin enthalten ist:
- Ihre persönliche Zieldefinition für die Zusammenarbeit
- Faktorenanalyse und -bewertung
- Ihre individuellen Unterlagen
- Ihre bewusste Entscheidung für die Zusammenarbeit
2) aufbauende, persönliche Therapie-/Coachingeinheiten -
45 Minuten
Diese aufbauenden und intensiven Einheiten füllen die Lücke
zwischen IST & SOLL. Dafür sorgen die individuell
inhaltlich speziell auf Sie und das Erreichen Ihrer Ziele
ausgerichteten Therapie-/Coachingeinheiten. Persönliche
Einweisung in verschiedenste
Selbstmanagementtechniken, um noch unabhängiger zu sein.
Die Gesamtanzahl der Therapie-/Coachingeinheiten richtet sich
immer individuell nach Ihren persönlichen Ressourcen & Zielen
und ist immer auf Ihre Unabhängigkeit ausgerichtet! Um in
jedem Termin ein schnelles & gezieltes Vorankommen zu
ermöglichen, empfehle ich die Therapie-/Coachingeinheiten im
wöchentlichen Rhytmus zu planen.
Darin enthalten ist:
- die individuelle Vor- und Nachbereitung Ihrer Therapie-/Coachingeinheiten
- Intensive Therapie-/Coachingeinheit (Methoden ja nach Indikation: Wirk-Dialog, Wirkhypnose, Hypnofloating®, EFT, NLP, Time-Line-Therapie, Aktiv-Wach-Hypnose, etc.)
- Ihre individuellen Unterlagen
** bei in sich geschlossenen Angeboten ist das PREcoaching (Vorgespräch) schon im Gesamtpreis enthalten (z.B. für das Nichtraucher-Coaching) oder entfällt ganz.
Coaching- oder Therapiedauer ...
Da jeder Mensch unterschiedliche, individuelle Problemstellungen, Ressourcen und Ziele hat, kann kann im Vorfeld nicht verbindlich vorausgesagt werden, wie viele Sitzungseinheiten zur Behebung eines Problems notwendig sind.
In der Regel bewegt sich die Sitzungsanzahl zwischen 3 - 15 Sitzungen. Grundlegende Veränderungsprozesse können sich manchmal auch länger hinziehen. Die Einheiten finden optimalerweise im Abstand von 2 bis max. 10 Tagen statt. Bei weiterführender Begleitung hat sich ein Abstand von zwei Wochen bewährt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Ferndiagnosen erstellen können und Ihnen - ohne ein persönliches Vorgespräch (PREcoaching) geführt zu haben - auch keine Prognose oder Einschätzung mitteilen. Des Weiteren weisen wir vorsorglich darauf hin, dass wir im Rahmen einer ethisch korrekten Arbeit weder Heilungsversprechen noch Garantien jedweder Art geben können. Gerne ziehe ich hier immer den Vergleich mit einem Fahrlehrer: Dieser weiß vor den ersten Fahrstunden weder wie viel Fahrstunden der Fahrschüler bis zum Führerschein benötigt, noch ob der Fahrschüler durch die Prüfung fällt. Es wäre schlicht und ergreifend vermessen!
Mein Ziel ist es, alles dazu zu tun, dass Sie Ihr Ziel so schnell und mit so wenigen Einheiten wie möglich erreichen. bewährt.
Nicht der Verkauf von möglichst vielen Einheiten, sondern der effektivste Weg zu Ihren Zielen steht im Vordergrund und hat immer die höchste Priorität.
Grundhonorar & weiteres ...

* je weitere 15 Minuten - 10 Euro.
Aufgrund der individuellen Anliegen sind wir von weiteren Angaben zu speziellen Themen (Business-Angebote, individuellen Seminaren und Vorträgen) abgekommen und erstellen immer ein individuelles Angebot je nach Ihrem Anliegen. Bitte nehmen Sie für Ihr persönliches Angebot Kontakt mit uns auf.
Honorarberechnung
- Therapiehonorar - Endpreis (umsatzsteuerbefreite Leistungen nach § 4 Nr. 14a Umsatzsteuergesetz)
- Sportcoachinghonorar - Endpreis (Bruttopreis inkl. regulär gültigem MwSt.-Satz)
- sonstiges Coaching-, Business- & Unternehmescoachinghonorar - Nettopreis (zzgl. regulär gültigem MwSt.-Satz)
Alle bei in sich geschlossenen Angeboten angegebene Preise sind Bruttopreise!
Bezahlung in BAR jeweils am Termin oder vor Beginn per Überweisung. Beachten Sie bitte, dass wir aufgrund des Mehraufwands bei Überweisungen bei der Rechnungsstellung einen Aufschlag von 3% erheben. Individuelle Vereinbarungen können abweichen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das angegebene Honorar nicht verhandelbar ist. Es ist fair kalkuliert und spiegelt den Wert meiner Arbeit wieder. Sie möchten ja auch nicht, dass ich die Qualität meiner Arbeit "herunterschraube"!
Bei Coachingpaketen oder in sich geschlossenen Angeboten besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit der Ratenzahlung in max 2-3 Raten. Die Zahlungen werden zeitlich so gestaltet, dass die letzte Rate spätestens eine Woche vor Coachingbeginn verbucht wird. Diese Vereinbarung muss im Vorfeld persönlich abgesprochen werden - im Bedarfsfall rufen Sie mich bitte dazu an.
Das Coaching findet in der Coachingpraxis, Bahnhofstraße 8, 83093 Bad Endorf statt. Eine Vor-Ort-Beratung ist im Umkreis bis zu 15 Km inklusive. Für eine Vor-Ort-Beratung über 15 Km wird eine Anfahrtspauschale in Höhe von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer berechnet. Falls die An- und Abreise mit anderen Fortbewegungsmöglichkeiten wie Bahn bzw. Flugzeug erfolgt, werden die Kosten an den Klienten weiterberechnet.
* Diese Preiangaben betreffen unser Therapie- & Kleincoachingangebot. Preise zu in sich geschlossenen Angeboten (z.B. Raucherentwöhnung oder Gewichtsreduzierung) erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Seite.
Zusammenarbeit mit Ärzten | supportive Therapiebegleitung ...
Die aktive und offene Zusammenarbeit mit Ärzten und Kliniken ist für mich ein sehr wichtiger Faktor, denn nur wenn primäre organische oder endogene Störungen ausgeschlossen werden können, macht es für mich als Hypnosetherapeut einen Sinn mit Ihnen zu arbeiten.
Bei bereits bestehender Therapie kann, in Absprache mit dem primär behandelten Arzt, Psychologen oder Psychotherapeuten, zusätzlich eine supportive (begleitende/unterstützende) Therapie parallel in basisunterstützender Form stattfinden (z.B. bei chronischen körperlichen Beschwerden). Dies ist für einen zusätzlichen Ressourcenaufbau meist sehr sinnvoll. Sollten Sie bereits in Behandlung sein, so wenden Sie sich an Ihren Arzt und klären eine weitere parallele Unterstützung mit diesem ab.
Was übernimmt die Krankenkasse oder die private Krankenversicherung?
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise!
Das angebotene Coaching/Therapie ist kein Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung bzw. nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und sind daher als Angebot einer reinen Privatpraxis zu sehen.
Je nach Vertrag kann es sein, dass private Krankenversicherungen Ihnen die Therapiekosten erstattet. Private Krankenkassen übernehmen die Therapiekosten einer Psychotherapie durch einen Heilpraktiker, wenn dies ausdrücklich im Versicherungsvertrag steht. Ob eine Kostenübernahme stattfindet, hängt entscheidend davon ab, um welche Krankenkasse es sich handelt, da hier die Kostenmodelle unterschiedlich sind. Fragen Sie diesbezüglich bitte bei Ihrem Krankenversicherungsunternehmen nach.
Sie leiten eigenverantwortlich das Kostenerstattungsverfahren mit einem möglichen Kostenträger ein und informieren sich über Genehmigungsverfahren.
Das Honorar ist unabhängig vom GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) und unterliegt der freien Vereinbarung (BGB, §§ 611-630), wird aber mit den Ziffern der beschriebenen Leistung des GebüH abgerechnet. Das vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe Sie als Patient von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen Erstattungen erhalten.
Beachten Sie bitte, dass bei privaten Krankenversicherungen kann die Einreichung der psychotherapeutischen Rechnung zur Neubemessung bzw. Beitragserhöhung führen!
Reines Coaching (keine Therapie!) wird weder von der gesetzlichen Krankenkasse noch privaten Krankenversicherungen erstattet.
Noch etwas positives: selbst bezahlte Heilpraktiker-Rechnungen über Therapieleistungen können steuerlich geltend gemacht werden!
Selbstzahler sind im Vorteil ...
Ich verpflichte mich Ihnen gegenüber zur absoluten
Vertraulichkeit! Es werden, da die Abrechnung meiner Honorare
direkt mit Ihnen erfolgt, keinerlei Informationen an Dritte
weitergegeben, wie dies z.B. bei der Konsultation von Ärzten bei
der Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen fraglos der Fall
ist.
Psychotherapeutische Leistungen, die über die gesetzliche
Krankenkasse oder private Krankenversicherungen abgerechnet werden,
können beim Abschluss von Arbeitsunfähigkeits-, Lebens- und
privaten Krankenversicherungen zu erheblichen Risikozuschlägen
führen. Solche über Sie gespeicherten Informationen können auch
beruflich von Nachteil für Sie werden, wenn Sie sich z.B. für den
Staatsdienst bewerben wollen. Immer wieder, werden bei den oben
genannten Punkten, Fragen zu früheren oder laufenden
psychotherapeutischen Konsultationen gestellt. Durch die
Inanspruchnahme der psychotherapeutischen Leistung über die
Krankenkasse oder Versicherung sind Sie dann auch verpflichtet
diese wahrheitsgemäß zu beantworten - dies ist dann meist eh schon
bekannt!
Selbstzahler sind bei all den genannten Punkten deutlich im Vorteil!
Siehe auch SPIEGEL online
Noch etwas positives: selbst bezahlte Heilpraktiker-Rechnungen über Therapieleistungen können steuerlich geltend gemacht werden!
Sportmentalcoaching - zwei unterschiedliche Wege zum Erfolg ...
Beim Sportmentalcoaching gibt es zwei mögliche Vorgehensweisen:
- Vermittlung des Inhalts im Einzelcoaching innerhalb eines Tages - der Sportler wird dabei sehr mit der praktischen Umsetzung gefordert, da das Erlernte Stück für Stück vom Sportler selbst praktisch umgesetzt wird. (7 Std. am Stück inkl. Mittagessen)
- Begleitendes, dauerhaftes Sportmentalcoaching - dies bietet den Vorteil des "Stück-für-Stück-Umsetzens" und im weiteren Verlauf eine optimale Begleitung, die flexibel auf eventuelle Veränderungen oder auch Fragen eingeht. (je 1,5 Std. je Einheit)
Beide Vorgehensweisen haben Vor- und Nachteile:
- Einzeltagescoaching bietet sich vor allem für Sportler an, die ihren Wohnsitz weiter entfernt haben - die weitere Umsetzungsbegleitung bleibt hier meist auf SKYPE-Coaching beschränkt.
- Begleitendes, dauerhaftes Sportmentalcoaching ist in seinem Inhalt flexibel und richtet sich immer nach dem Sportler und seinen Wünschen über Monate & Jahre des Profisportdaseins hinweg - zumeist nur für Sportler mit räumlicher Nähe +/- 150 Km zu Bad Endorf geeignet.
"COACHING-CALL" - Ferncoaching ab sofort über Skype™, Telefon & Co möglich!
Auch über größere Distanz stehen wir Ihnen mit effektivem "COACHING-CALL" via SKYPE™ oder Telefon zur Verfügung. Dieser Service wurde für Klienten eingeführt, die räumlich weiter entfernt sind. Ein zielgerichtetes, persönliches Coaching ist somit rund um die Uhr und rund um die Welt möglich.
Sportmental-, Business- oder Privatcoaching - alles ist möglich - ab sofort auch über SKYPE™.
Kurzfristig, gezielt und kostengünstig - speziell auch für weiter entfernte Klienten geeignet.
individuell - persönlich - schnell - flexibel
Für mehr Infos klicken Sie bitte HIER.
Vertragsfreiheit & Individualität ...
Die Entscheidung ein persönliches Coaching für sich zu
nutzen liegt in Ihren Händen.
Das Coaching findet immer für Sie persönlichen
statt!
(Gruppenveranstaltungen sind immer explizit
als solche ausgewiesen)
Dadurch kann zu 100% individuell auf Ihre individuellen
Problemstellungen & Ziele eingegangen werden. Dies wäre in
Gruppencoachings so nicht möglich, da hierbei nur auf die
mehrheitlichen Schwerpunkte eingegangen werden kann.
Ich gehe sehr weitgehend auf Ihre Bedürfnisse bezüglich
Terminen ein und lasse mir von Ihnen bei jeder Sitzung neu
vorgeben, in welchem Abstand wir den nächsten Termin machen
sollten. Bewährt hat sich auch, zu Beginn eine Anzahl von Sitzungen
festzulegen, in der man das Problem so weit gelöst hat, dass man
wieder alleine damit klarkommen kann und will. Eine solche Vorgabe
führt zu einer noch größeren Konzentration auf das Wesentliche. Und
man hat immer die Freiheit, mehr oder weniger Sitzungen zu machen
als ursprünglich geplant.
Auch haben Sie (und auch ich) die
Möglichkeit jederzeit den Coachingvertrag zu
lösen.
Ihre Entschlossenheit und Ihr aktives Mitwirken ist ein ganz wichtiger Faktor für das Erreichen Ihrer Ziele, nicht nur im Rahmen eines Coachings!
Tipp: Therapeutische Heilpraktiker-Rechnungen sind steuerlich absetzbar!
Auf diese Möglichkeit Steuern zu sparen, will ich Sie ausdrücklich hinweisen:
Sie können die Honorare, die sie für psychotherapeutische Behandlungen an uns gezahlt haben, als sog. "Sonderausgaben" in Ihrer Steuererklärung geltend machen und so u.U. Ihre Steuerlast mindern! Das Finanzgericht Münster hat nämlich entschieden (Az: 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als "außergewöhnliche Belastungen" anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind. Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.





